Nein zur Beschränkung
der Meinungsfreiheit!
Kein Strafverfahren gegen Heinrich Bücker!
Aktuelle Infos zum Strafverfahren hier!
Hauptverhandlung: 27. April 2023 um 9:00 Uhr vor dem Amtsgericht Tiergarten (Turmstr. 91, Raum 672)
Gegen den Friedensaktivisten Heinrich Bücker wurde von der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht der Erlass eines Strafbefehls wegen „Belohnung und Billigung von Straftaten“ nach § 140 Strafgesetzbuch beantragt. Der Antragsteller der Strafanzeige (ein Rechtsanwalt!) sieht den öffentlichen Frieden gestört durch eine Rede, die Heiner Bücker bei einer Kundgebung der Friedenskoordination Berlin am 22. Juni 2022 anlässlich des Jahrestages des Überfalls auf die Sowjetunion gehalten hat sowie durch eine Stellungnahme zum Russland-Ukraine-Konflikt auf seiner Webseite.*
Wodurch ist der öffentliche Friede gestört?
Bücker zeigt u.a. die historische Entwicklung zum heutigen Konflikt auf, deren
Wurzeln schon im Vernichtungskrieg des faschistischen Deutschlands gegen die
UdSSR und in der Kollaboration ukrainischer Faschisten mit den deutschen
Besatzern liegen. Er bringt also das zur Sprache, was Politik und Medien
verschweigen.
Zudem erklärt er sein Unverständnis
darüber, dass die deutsche Regierung, trotz der Rolle von faschistischer
Ideologie und Russophobie in der aktuellen ukrainischen Politik, den
gegenwärtigen Konflikt mit Waffenlieferungen an die Ukraine und Sanktionen
gegen Russland anheizt. Das stört den öffentlichen Frieden? Dafür soll er nun
bestraft werden?
Seiner Forderung: „Nie wieder dürfen wir als Deutsche an einem Krieg gegen Russland in irgendeiner Form beteiligt sein. Wir müssen uns zusammenschließen und uns diesem Irrsinn gemeinsam entgegenstellen" stimmen wir uneingeschränkt zu.
Es ist sicherlich kein Zufall, dass ein solches Verfahren sowie die Verschärfung des §130 mit dem Absatz 5 in einer Zeit stattfindet, in der die militärische Auseinandersetzung als alternativlos propagiert wird und die deutsche Bevölkerung darauf eingeschworen werden soll.
Wir protestieren gegen dieses geplante
Strafverfahren:
Weil es dazu dient, die politische
Debatte immer weiter einzuengen und per Strafgesetz eine Kritik an der
herrschenden Politik und den Medien unmöglich zu machen.
Weil es ein massiver Angriff auf die
Meinungsfreiheit ist.
Weil es verunsichern soll.
Weil es für die Friedensbewegung in
letzter Konsequenz bedeutet, dass sie mundtot gemacht werden kann, wenn sie
sich weiterhin gegen den Kriegskurs der deutschen Politik und für eine
Deeskalation und für Verhandlungen
ausspricht.
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* Beides
hier dokumentiert:
https://cooptv.wordpress.com/2022/12/27/stellungnahmen-zu-den-ermittlungen-wegen-gedenkrede-zum-uberfall-auf-udssr-gegen-heinrich-bucker-betreiber-des-coop-anti-war-cafe-berlin/